Dienstag, 24. Juni 2025

Persönliche Betreuung beim Fortschritt der Erkrankung

 A. Betreuung durch Spitex

Im September 2023 unterschrieb ich eine Ramenvereinbarung mit der Spitex über
Hauswirtschaftliche Leistungen
Persönliche Hilfe beim Waschen und Duschen

Am 7.9.2023 begann die Spitex mit den Unterstützungsarbeiten.
Die Abrechnung der Spitex-Arbeiten erfolgte monatlich mit etwa 200 Fr. und wurde mir durch das Amt für Zusatzleistungen vergütet.
Die gute Unterstützung wurde bis Februar 2024 durchgeführt.
Es traten dann Bedenken auf zur persönlichen Hilfsbedürftigkeit beim Fortschritt der Erkrankung.


B. Betreuung durch Oliver

.1 Mein Sohn Oliver bot sich an, meine Betreuung durchzuführen. 
Ich nahm sein Angebot ab Februar 2024 an und machte am 22.2.2024 ein Gesuch auf Hilflosenentschädigung an die SVA Zürich. 
Am 27.3.2024 verfügte die SVA eine Hilflosensntschädigung von monatlich 245 Fr., zusätzlich zur AHV.

Am 31.3.2024 stellte ich einen Antrag an das Amt für Zusatzleistungen zur AHV, anstelle der Spitex-Leistungen die Leistungen meines Sohnes Oliver zu vergüten.
Die Antwort des Amtes für Zusatzleistunen vom 8.4.2024 lautete:
`Werden die Leistungen Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause durch Familienangehörige erbracht, werden höchstens die Kosten für Erwerbsausfall vergütet, wenn sie durch die Pflege eine länger dauernde wesentliche Erwerbseinbusse erleidet. Die Kosten werden nur vergütet, wenn die betreffenden Familienangehörigen nicht in der Berechnung der Ergänzungs leistungen eingeschlossen sind. Pro Kalenderjahr können jedoch Krankheitskosten in der Höhe von höchstens Fr. 26^000 vergütet werden. Die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit sowie der Pflege- und Betreuungsumfang müssen vorgängig durch ein ausführliches Arztzeugnis sowie eine Abklärung durch eine öffentliche Spitex-Organisation ausgewiesen sein.
Laura Selimi
Sachbearbeiterin Zusatzleistungen zur AHV


.2 Beantwortung des Schreibens der AHV vom 8.4.2024
Eine Beantwortung steht noch aus.
Die weitere Entwicklung der Hilfsbedürftgkeit ist abzuwarten.


.3 Erhöhung der Hilflosenentschädigung
Im September 2025 ist eine erneute ärztliche Untersuchung mit Frau Dr. Widmer vereinbart worden. Dabei wird auch die aktuelle Hilfsbedürftigkeit zur Sprache kommen.

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